Studieninfo
| Bezeichnung | Masterstudiengang „Pastorale Arbeit“ |
| Abschluss | Master of Arts M.A. |
| Studienbeginn | jeweils zum Wintersemester |
| Dauer | Regelstudienzeit 4 Semester (Vollzeit), 8 Semester (Teilzeit) berufsbegleitend studierbar |
| Voraussetzungen | Hochschulabschluss auf Niveau des Bachelors in einem naturwissenschaftlichen, wirtschafts-, oder geisteswissenschaftlichen Fach; zusätzlich: Vorkenntnisse in Theologie im Umfang von 30 ECTS |
Im Mittelpunkt des Studiengangs steht die Kompetenzentwicklung im Sinne einer angewandten Theologie: Theologisches Fachwissen soll zur Anwendung in konkreten pastoralen Anforderungssituationen des 21. Jahrhunderts gebracht werden. In einer globalisierten und digitalisierten Welt ist vernetztes Denken unverzichtbar. Um Sie für eine pastorale Tätigkeit vorzubereiten, gliedert sich der Masterstudiengang „Pastorale Arbeit“ in vier Modulbereiche:
Akademische Anforderungen
Ihre Qualifikation für den Masterstudiengang weisen Sie nach durch einen Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer Hochschule des In- oder Auslands auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums oder eines gleichwertigen Abschlusses in einem geistes-, wirtschafts- oder naturwissenschaftlichen Fach.
Darüber hinaus müssen theologische Vorkenntnisse im Umfang von 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Diese können im Hochschulabschluss enthalten sein oder unabhängig vom Hochschulabschluss nachgewiesen werden.
Benötigte Sprachkenntnisse (Deutsch)
Dieser Studiengang setzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER voraus. Wenn Sie Ihre Hochschulreife oder andere akademischen Qualifikationen in deutschsprachigem Unterricht erworben haben (z. B. ein Abitur einer deutschen Schule), dann reichen Ihre Zeugnisse als Nachweis. Ansonsten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, um einen Studienplatz zu erhalten.
Studienbeginn vor Abschluss des Erststudiums
Das Studium kann bereits vor dem Erwerb des ersten Hochschulabschlusses aufgenommen werden, wenn Sie bis Vorlesungsbeginn des ersten Master-Semesters mindestens 140 ECTS-Leistungspunkte im Erststudium erworben haben. Darunter müssen auch die theologischen Vorkenntnisse im Umfang von 30 ECTS-LP sein (oder anders nachgewiesen werden.) Der Nachweis wird durch die Vorlage eines Transcript of Records erbracht, welches die Anzahl der Fachsemester, die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die vorläufige Prüfungsgesamtnote ausweist.
Der Hochschulabschluss des Erststudiums muss bis spätestens bis 30. September des Folgejahres gegenüber dem Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Diese Frist wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen.
Wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum Wintersemester:
15. April - 31. Juli
Bewerbungszeitraum Sommersemester:
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
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